Geschäftsverteilung der Landesregierung, Änderung
LGBLA_VO_20250915_48Geschäftsverteilung der Landesregierung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 70/2024, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 lit. a wird das Wort „Landespressestelle“ durch das Wort „Landeskommunikation“ und die Wortfolge „des Büros für Freiwilliges Engagement und Beteiligung“ durch die Wortfolge „der Verwaltungsinnovation und Organisationsentwicklung“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 1 lit. f wird das Wort „Geschäftsbereiche“ durch das Wort „Geschäftsbereich“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „und der Gehaltsbemessungsstelle“.
Im § 3 Abs. 1 lit. b wird nach dem Wort „Jugendförderung“ ein Beistrich sowie die Wortfolge „-engagement und -beteiligung“ eingefügt.
Nach dem § 9 wird folgender § 10 angefügt:
(1) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 48/2025, tritt, ausgenommen die Änderungen betreffend § 2 Abs. 1 lit. f, am 1. Oktober 2025 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend § 2 Abs. 1 lit. f durch LGBl.Nr. 48/2025 treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.“
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