Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 05. September 2025 in der Marktgemeinde Götzis
LGBLA_VO_20250721_38Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 05. September 2025 in der Marktgemeinde GötzisGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Marktgemeinde Götzis dürfen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ die im Plan in der Anlage, einschließlich der Erläuterungen dazu, gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 05. September 2025 bis 23 Uhr offengehalten werden.
Diese Verordnung tritt am 06. September 2025 außer Kraft.
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