Vereinbarung gemäß Artikel 15a Abs. 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder
LGBLA_VO_20250707_33Vereinbarung gemäß Artikel 15a Abs. 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die LänderGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Artikel 15a Abs. 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 5. März 2025 genehmigt.
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 am 28. Juli 2025 in Kraft.
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