Verordnung über die Erklärung der L 45 – Schmitternstraße als Landesstraße, Änderung
LGBLA_VO_20250404_23Verordnung über die Erklärung der L 45 – Schmitternstraße als Landesstraße, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Straßengesetzes, LGBl.Nr. 79/2012, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 45 – Schmitternstraße als Landesstraße, LGBl.Nr. 107/2015, wird wie folgt geändert:
Die Anlagen 0 und 1 werden durch die angeschlossenen Anlagen 0 und 1 ersetzt.
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