Betrauung der Bezirkshauptmannschaften zur Vollziehung in Angelegenheiten des Starkstromwegegesetzes, Aufhebung
LGBLA_VO_20250127_5Betrauung der Bezirkshauptmannschaften zur Vollziehung in Angelegenheiten des Starkstromwegegesetzes, AufhebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 22 Abs. 2 des Starkstromwegegesetzes, LGBl.Nr. 22/1978, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Betrauung der Bezirkshauptmannschaften zur Vollziehung in Angelegenheiten des Starkstromwegegesetzes, LGBl.Nr. 24/1982, tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2025 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 1. Februar 2025 außer Kraft.
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