Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
LGBLA_VO_20250108_2Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des GesundheitswesensGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXXI. LT: RV 35/2024, 4. Sitzung 2024
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 8. Mai 2024 genehmigt.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 54 am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
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