Geschäftsverteilung der Landesregierung
LGBLA_VO_20241106_70Geschäftsverteilung der LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die von der Landesregierung zu besorgenden Geschäfte der Landesverwaltung sowie die dem Landeshauptmann obliegenden Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Vermögensverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung nach den Bestimmungen dieser Verordnung aufgeteilt.
(1) Landeshauptmann Mag. Markus Wallner ist für folgende Bereiche zuständig:
Europa-, Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags- und Gemeindewahlen; Volksabstimmungen, Volksbegehren, Volksbefragungen; Kanzleiführung der nach der Nationalratswahlordnung und dem Landtagswahlgesetz eingerichteten Landeswahlbehörden; Angelegenheiten der ständigen Wählerverzeichnung,
Feuerpolizei, Hilfs- und Rettungswesen einschließlich Rettungsfonds, Katastrophenbekämpfung;
(2) Landeshauptmann Mag. Markus Wallner wird vertreten wie folgt:
(1) Landesstatthalter Ing. Christof Bitschi ist für folgende Bereiche zuständig:
Jugendförderung,
Familienförderung;
Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs und Eisenbahninfrastruktur,
Mobilitätsmanagement;
(2) Landesstatthalter Ing. Christof Bitschi wird vertreten durch:
(1) Landesrätin Dr. Barbara Schöbi-Fink ist für folgende Bereiche zuständig:
Kinder- und Jugendhilfe,
Seniorenförderung.
(2) Landesrätin Dr. Barbara Schöbi-Fink wird vertreten durch:
(1) Landesrat Christian Gantner ist für folgende Bereiche zuständig:
(2) Landesrat Christian Gantner wird vertreten durch:
(1) Landesrätin Martina Rüscher, MBA MSc. ist für folgende Bereiche zuständig:
Tierschutz;
Vollziehung der §§ 53 bis 56 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes;
Beteiligung des Landes an der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH.
(2) Landesrätin Martina Rüscher, MBA MSc. wird vertreten wie folgt:
(1) Landesrat Mag. Marco Tittler ist für folgende Bereiche zuständig:
(2) Landesrat Mag. Marco Tittler wird vertreten durch:
(1) Landesrat Daniel Allgäuer ist für folgende Bereiche zuständig:
Koordination in Integrationsangelegenheiten (Migration); Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, soweit es um unbegleitete minderjährige Fremde geht, im Einvernehmen mit Landesrätin Dr. Barbara Schöbi-Fink;
Energiepolitik einschließlich energierelevanter Fragen des Klimaschutzes, Koordination von Maßnahmen mit dem Ziel der Energieautonomie des Landes, Vollziehung des § 21a und des 8. Abschnitts des Baugesetzes (mit Ausnahme von § 49c lit. e des Baugesetzes) sowie des § 42 und des 5. und 7. Abschnitts der Bautechnikverordnung;
Energierecht;
(2) Landesrat Daniel Allgäuer wird vertreten durch:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 21/2022, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2022, außer Kraft.
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