Verfassungsgesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein, Änderung
LGBLA_VO_20240809_49Verfassungsgesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXXI. LT: RV 65/2024, 5. Sitzung 2024
Der Landtag hat beschlossen:
Das Verfassungsgesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein, LGBl.Nr. 1/1968, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2009, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird nach dem Ausdruck „BGBl. Nr. 228/1960,“ der Ausdruck „in der Fassung BGBl. III Nr. ../….,“ eingefügt.
Im § 3 wird der bisherige Text als Abs. 1 bezeichnet und folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Der § 1 in der Fassung LGBl.Nr. 49/2024 tritt gleichzeitig mit dem Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein vom 17. März 1960, in der Fassung vom 3. Mai 1990, zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen, BGBl. III Nr. ../…., in Kraft. Die Landesregierung hat das Datum des Inkrafttretens des Vertrages und die Nummer des Bundesgesetzblattes, mit dem der Vertrag kundgemacht wurde, im Landesgesetzblatt kundzumachen.“
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