Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank
LGBLA_VO_20240808_48Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden TransparenzdatenbankGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXXI. LT: RV 56/2024, 5. Sitzung 2024
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 5. Juni 2024 genehmigt.
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 Abs. 1 am 28. August 2024 in Kraft.
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