Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz, Änderung
LGBLA_VO_20240116_2Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXXI. LT: RV 129/2023, 8. Sitzung 2023
Der Landtag hat beschlossen:
Das Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz, LGBl.Nr. 30/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 37/2018 und Nr. 72/2022, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 1 wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 2 Einleitungssatz wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendliche“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendliche“ die Wortfolge „und junge Erwachsene“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 2 lit. a wird jeweils das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und jeweils nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 2 lit. c wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 2 lit. d wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 4 Einleitungssatz wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 4 lit. a wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 4 lit. d wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendliche“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendliche“ die Wortfolge „und junge Erwachsene“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 4 lit. e wird der Ausdruck „Kinder-“ durch das Wort „Kinder“ ersetzt.
Im § 6 Abs. 2 wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 7 Abs. 1 wird das Wort „und“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „und jungen Erwachsenen“ eingefügt.
Im § 7 Abs. 2 wird das Wort „oder“ vor dem Wort „Jugendlichen“ durch einen Beistrich ersetzt und nach dem Wort „Jugendlichen“ die Wortfolge „oder jungen Erwachsenen“ eingefügt.
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