Übertragung der Zuständigkeit bestimmter Grundverkehrs-Ortskommissionen auf die Grundverkehrs-Landeskommission, Änderung
LGBLA_VO_20231227_72Übertragung der Zuständigkeit bestimmter Grundverkehrs-Ortskommissionen auf die Grundverkehrs-Landeskommission, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 4 des Grundverkehrsgesetzes, LGBl.Nr. 42/2004, wird auf Antrag der Gemeinden Eichenberg und Langen verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit bestimmter Grundverkehrs-Ortskommissionen auf die Grundverkehrs-Landeskommission, LGBl.Nr. 12/2006, in der Fassung LGBl.Nr. 55/2010, Nr. 47/2018 und Nr. 9/2021, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird nach dem Ausdruck „Bürs,“ der Ausdruck „Eichenberg,“ und nach dem Ausdruck „Hohenweiler,“ der Ausdruck „Langen,“ eingefügt.
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