Auskunftsgesetz, Änderung
LGBLA_VO_20230707_33Auskunftsgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXXI. LT: RV 56/2023, 4. Sitzung 2023
Der Landtag hat beschlossen:
Das Auskunftsgesetz, LBGl.Nr. 17/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2013, wird wie folgt geändert:
(1) Für die Erteilung von Auskünften gegenüber der GeoSphere Austria betreffend Fach-, Nachweis- oder Bewertungsdaten gemäß § 3 Z. 8 bis 10 GeoSphere Austria-Gesetz, die zur Erfüllung der Aufgaben der GeoSphere Austria gemäß § 4 Abs. 3 GeoSphere Austria-Gesetz notwendig sind und nicht bereits aus anderen Gründen der GeoSphere Austria digital zugänglich sind, gelten folgende besondere Regelungen:
(2) Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der §§ 1 bis 4 unberührt.“
„(3) Das Gesetz über eine Änderung des Auskunftsgesetzes, LGBl.Nr. 33/2023, tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.“
Der Landtagspräsident:Der Landeshauptmann:
Mag. Harald SondereggerMag. Markus Wallner
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