Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27
LGBLA_VO_20220922_56Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 7. Juli 2022 genehmigt.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 24 Abs. 1 am 1. September 2022 in Kraft getreten.
Der Landeshauptmann:Mag. Markus Wallner
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