Pflegekindergeldverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20211228_94Pflegekindergeldverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:
Die Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 54/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 71/2013, Nr. 90/2014, Nr. 135/2015, Nr. 109/2016, Nr. 104/2017, Nr. 87/2018, Nr. 92/2019 und Nr. 97/2020, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 lit. a wird der Ausdruck „562 Euro“ durch den Ausdruck „578 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. b wird der Ausdruck „623 Euro“ durch den Ausdruck „641 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. c wird der Ausdruck „701 Euro“ durch den Ausdruck „721 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. d wird der Ausdruck „751 Euro“ durch den Ausdruck „773 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. e wird der Ausdruck „823 Euro“ durch den Ausdruck „847 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 wird der Ausdruck „349 Euro“ durch den Ausdruck „359 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 6 entfällt die Wortfolge „mit Ausnahme der Hauptferien“.
Dem § 3 wird folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) Die Verordnung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 94/2021, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.“
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