Geschäftsordnung der Landesregierung, Änderung
LGBLA_VO_20211227_85Geschäftsordnung der Landesregierung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl.Nr. 38/2021, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift des § 5 wird nach dem Wort „Sitzungstermine“ ein Beistrich und das Wort „Videokonferenzen“ eingefügt.
Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Auf Anordnung des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau kann die Sitzung auch in Form einer Videokonferenz stattfinden. Die an der Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder gelten als anwesend. Die §§ 3 bis 19 gelten sinngemäß.“
Die Verordnung über eine Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl.Nr. 85/2021, tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“
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