Verwaltungsabgabenverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20211206_72Verwaltungsabgabenverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2001 und Nr. 44/2020, wird verordnet:
Die Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 78/2014, in der Fassung LGBl.Nr. 50/2016, Nr. 108/2016, Nr. 45/2017, Nr. 84/2017, Nr. 31/2018, Nr. 70/2018, Nr. 19/2019, Nr. 89/2019 und Nr. 86/2020, wird wie folgt geändert:
„(10) Die Verordnung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 72/2021, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.“
Im § 3 wird der bisherige Abs. 10 als Abs. 11 bezeichnet.
Die Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ wird durch die angeschlossene Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ ersetzt.
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