Übertragung der Zuständigkeit bestimmter Grundverkehrs-Ortskommissionen auf die Grundverkehrs-Landeskommission, Änderung
LGBLA_VO_20210208_9Übertragung der Zuständigkeit bestimmter Grundverkehrs-Ortskommissionen auf die Grundverkehrs-Landeskommission, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 11 Abs. 4 des Grundverkehrsgesetzes, LGBl.Nr. 42/2004, wird auf Antrag der Gemeinden Götzis, Röthis und Sulz verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung betreffend die Übertragung der Zuständigkeit bestimmter Grundverkehrs-Ortskommissionen auf die Grundverkehrs-Landeskommission, LGBl.Nr. 12/2006, in der Fassung LGBl.Nr. 55/2010 und Nr. 47/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird nach dem Wort „Bürs,“ das Wort „Götzis,“ und nach dem Wort „Rankweil,“ die Wortfolge „Röthis, Sulz,“ eingefügt.
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