Geschäftsverteilung der Landesregierung, Änderung
LGBLA_VO_20200723_48Geschäftsverteilung der Landesregierung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 74/2019, in der Fassung LGBl.Nr. 30/2020, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 lit. a wird das Wort „Zukunftsfragen“ durch die Wortfolge „Freiwilliges Engagement und Beteiligung“ ersetzt.
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