Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Bludesch
LGBLA_VO_20200604_34Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in BludeschGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999, Nr. 23/2006 und Nr. 4/2019, wird verordnet:
Im Bereich des Grundstücks GST-NR 1102, GB Bludesch, das innerhalb der Grenzen liegt, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 820 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG) für zulässig erklärt.
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