Übertragener Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, Änderung
LGBLA_VO_20200310_12Übertragener Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.Nr. 30/1995, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 wird nach dem Ausdruck „Götzis,“ der Ausdruck „Hard,“ eingefügt.
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