Gemeindekommissionsgebührenverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20191203_85Gemeindekommissionsgebührenverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 77 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2008, wird verordnet:
Die Gemeindekommissionsgebührenverordnung, LGBl.Nr. 28/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 15/2010, Nr. 60/2011, Nr. 64/2013, Nr. 74/2014, Nr. 99/2016, Nr. 77/2017 und Nr. 60/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 wird der Ausdruck „16,30 Euro“ durch den Ausdruck „16,50 Euro“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Bescheid“ die Wortfolge „oder in Ermangelung eines solchen mittels Bescheides gemäß § 57 AVG“ eingefügt.
Dem § 5 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Die §§ 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 in der Fassung LGBl.Nr. 85/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.“
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