Landeskommissionsgebührenverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20191203_84Landeskommissionsgebührenverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 77 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2008, wird verordnet:
Die Landeskommissionsgebührenverordnung, LGBl.Nr. 12/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 78/2009, Nr. 59/2011, Nr. 63/2013, Nr. 73/2014, Nr. 98/2016, Nr. 76/2017 und Nr. 59/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 lit. a wird der Ausdruck „16,30 Euro“ durch den Ausdruck „16,50 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 lit. b wird der Ausdruck „20,40 Euro“ durch den Ausdruck „20,70 Euro“ ersetzt.
Im § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Bescheid“ die Wortfolge „oder in Ermangelung eines solchen mittels Bescheides gemäß § 57 AVG“ eingefügt.
Dem § 5 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) Die §§ 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 in der Fassung LGBl.Nr. 84/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.“
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