Geschäftsverteilung der Landesregierung
LGBLA_VO_20191107_74Geschäftsverteilung der LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die von der Landesregierung zu besorgenden Geschäfte der Landesverwaltung sowie die dem Landeshauptmann obliegenden Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Vermögensverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung nach den Bestimmungen dieser Verordnung aufgeteilt.
(1) Landeshauptmann Mag. Markus Wallner ist für folgende Bereiche zuständig:
Feuerpolizei,
Hilfs- und Rettungswesen einschließlich Rettungsfonds,
Katastrophenbekämpfung;
Jugendförderung,
Familienförderung;
(2) Landeshauptmann Mag. Markus Wallner wird vertreten wie folgt:
(1) Landesstatthalterin Dr. Barbara Schöbi-Fink ist für folgende Bereiche zuständig:
(1) Landesrat Johannes Rauch ist für folgende Bereiche zuständig:
Energiepolitik einschließlich energierelevanter Fragen des Klimaschutzes, Koordination von Maßnahmen mit dem Ziel der Energieautonomie des Landes (Referat für Energie und Klimaschutz), Vollziehung des § 21a und des 8. Abschnitts des Baugesetzes sowie des § 42 und des 4. und 6. Abschnitts der Bautechnikverordnung,
Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs, Eisenbahninfrastruktur, Mobilitätsmanagement;
Energierecht;
Koordination, Förderung und Entwicklung der gesamten Radverkehrsinfrastruktur, Entwicklung und Umsetzung der Radverkehrsstrategie.
(2) Landesrat Johannes Rauch wird vertreten durch:
(1) Landesrätin Katharina Wiesflecker ist für folgende Bereiche zuständig:
Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit, Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
Frauen und Gleichstellung;
(2) Landesrätin Katharina Wiesflecker wird vertreten durch:
(1) Landesrat Christian Gantner ist für folgende Bereiche zuständig:
Koordination in Integrationsangelegenheiten (Migration); Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, soweit es um unbegleitete minderjährige Fremde geht, im Einvernehmen mit Landesrätin Katharina Wiesflecker;
Tourismus, Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen mit Ausnahme der sanitären Aufsicht;
(2) Landesrat Christian Gantner wird vertreten wie folgt:
(1) Landesrätin Martina Rüscher, MBA MSc. ist für folgende Bereiche zuständig:
Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie und Sucht;
Vollziehung der §§ 53 bis 56 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes;
Beteiligung des Landes an der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH.
(2) Landesrätin Martina Rüscher, MBA MSc. wird vertreten wie folgt:
(1) Landesrat Mag. Marco Tittler ist für folgende Bereiche zuständig:
(2) Landesrat Mag. Marco Tittler wird vertreten durch:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 19/2018, in der Fassung LGBl.Nr. 68/2018, außer Kraft.
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