Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 6. September 2019 in der Marktgemeinde Götzis
LGBLA_VO_20190603_38Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 6. September 2019 in der Marktgemeinde GötzisGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Marktgemeinde Götzis dürfen aus Anlass der „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ die in der Anlage innerhalb der orange markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 6. September 2019 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
Diese Verordnung tritt am 7. September 2019 außer Kraft.
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