Festlegung von überörtlichen Freiflächen zum Schutz vor Hochwasser im Rheintal, Änderung
LGBLA_VO_20190529_37Festlegung von überörtlichen Freiflächen zum Schutz vor Hochwasser im Rheintal, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen zum Schutz vor Hochwasser im Rheintal, LGBl.Nr. 1/2014, wird wie folgt geändert:
Die Grundstücke GST-NRN 1007/2, 1007/4 und 1021, GB Fußach, sowie Teilflächen der Grundstücke GST-NRN 1692/3, 1007/1, 1007/3, 1006/2, 1008/1 und 1696/4, GB Fußach, die innerhalb der Grenzen liegen, die im Plan in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, dargestellt sind, werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
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