Verwaltungsabgabenverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20190228_19Verwaltungsabgabenverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 2 des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2001, wird verordnet:
Die Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 78/2014, in der Fassung LGBl.Nr. 50/2016, Nr. 108/2016, Nr. 45/2017, Nr. 84/2017, Nr. 31/2018 und Nr. 70/2018, wird wie folgt geändert:
„(7) Die Verordnung über eine Änderung der Verwaltungsabgabenverordnung, LGBl.Nr. 19/2019, tritt am 1. März 2019 in Kraft.“
Im § 3 wird der bisherige Abs. 7 als Abs. 8 bezeichnet.
Im nunmehrigen § 3 Abs. 8 wird der Ausdruck „Tarifposten 43, 44 und 46“ durch den Ausdruck „Tarifposten 43, 44, 46, 47 und 48“ ersetzt.
Die Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ wird durch die angeschlossene Anlage „Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung“ ersetzt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.