Planzeichenverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20190205_12Planzeichenverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 12 Abs. 9 und 28 Abs. 5 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 4/2019, wird verordnet:
Die Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 50/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 6/2007, Nr. 59/2008, Nr. 28/2009, Nr. 49/2011 und Nr. 57/2014, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 wird das Wort „Anlage“ durch den Ausdruck „Anlage 1“ ersetzt.
Im § 6 Abs. 1 wird das Wort „Anlage“ durch den Ausdruck „Anlage 2“ ersetzt.
Der 3. Abschnitt lautet:
Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung, LGBl.Nr. 12/2019, tritt am 1. März 2019 in Kraft.“
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