Pflegekindergeldverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20181221_87Pflegekindergeldverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:
Die Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 54/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 71/2013, Nr. 90/2014, Nr. 135/2015, Nr. 109/2016 und LGBl.Nr. 104/2017, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Ausdrücke „534 Euro“, „592 Euro“, „667 Euro“, „715 Euro“ und „784 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Ausdrücke „546 Euro“, „605 Euro“, „682 Euro“, „730 Euro“ und „801 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 wird der Ausdruck „330 Euro“ durch den Ausdruck „338 Euro“ ersetzt.
Dem § 3 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Verordnung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 87/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.“
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