Geschäftsverteilung der Landesregierung, Änderung
LGBLA_VO_20181214_68Geschäftsverteilung der Landesregierung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 19/2018, wird wie folgt geändert:
Jugendförderung,
Familienförderung;
Im § 4 Abs. 1 lit. b entfallen das Wort „Gesellschaft“ und der daran anschließende Beistrich.
Im § 5 Abs. 1 lautet die lit. g:
Koordination, Förderung und Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur, Entwicklung und Umsetzung der Radverkehrsstrategie.“
„(1) Landesrätin Katharina Wiesflecker ist für folgende Bereiche zuständig:
Kleinkindbetreuung,
Frauen und Gleichstellung;
Im § 7 Abs. 1 lautet die lit. b:
Im § 8 Abs. 1 lit. b entfallen das Wort „Gesellschaft“ und der daran anschließende Beistrich.
Der § 9 lautet:
Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 68/2018, tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.“
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