Haftungen des Landes Vorarlberg
LGBLA_VO_20181207_64Haftungen des Landes VorarlbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Das Land muss weiters dafür sorgen, dass für diese Haftungen Risikovorsorgen gebildet werden und dass alle Haftungsübernahmen der Landesregierung gemeldet werden. Die Punkte 12 bis 14 gelten sinngemäß.
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