Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis, Änderung
LGBLA_VO_20181206_62Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999 und Nr. 23/2006, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis, LGBl.Nr. 45/2002, wird wie folgt geändert:
Die lit. a lautet:
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