Publikationsmediumverordnung 2018
LGBLA_VO_20181127_57Publikationsmediumverordnung 2018Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 59 Abs. 1 und 229 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018, BGBl. I Nr. 65/2018, des § 33 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2018, BGBl. I Nr. 65/2018 sowie des § 44 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012, BGBl. I Nr. 10/2012, in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2018, wird verordnet:
(1) Dem Vergabenachprüfungsgesetz unterliegende Auftraggeber müssen Bekanntmachungen gemäß den §§ 50 Abs. 1, 60 Abs. 1, 64 Abs. 1, 65 Abs. 1, 219 Abs. 1, 230 Abs. 1, 234 Abs. 1, 235 Abs. 1 und 2 des Bundesvergabegesetzes 2018, gemäß den §§ 28 Abs. 1 und 36 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2018 sowie gemäß den §§ 38 Abs. 1, 45 Abs. 1 und 47 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 entsprechend dem § 2 veröffentlichen.
(2) Diese Verordnung berührt nicht die Verpflichtung, Bekanntmachungen und Mitteilungen im Oberschwellenbereich dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln.
Bekanntmachungen gemäß § 1 Abs. 1 müssen – andere Bekanntmachungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2018, des Bundesvergabegesetzes Konzessionen 2018 oder des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 können – im Internet über die Adresse www.vorarlberg.at veröffentlicht werden.
(1) Die Bekanntmachungen sind unter Verwendung eines einheitlichen Anwendungsprogrammes zu erstellen.
(2) Das Anwendungsprogramm hat für Bekanntmachungen nach den Bestimmungen für den Oberschwellenbereich eine automatisierte Weiterleitung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu ermöglichen.
(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festlegung des Publikationsmediums für Bekanntmachungen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2006 und dem Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012, LGBl.Nr. 95/2012, außer Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2019 außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.