LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2018, Änderung
LGBLA_VO_20181016_51LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2018, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Art. I §§ 78 Abs. 1, 79 Abs. 1, 80 Abs. 1, 82, 84 Abs. 1, 85 Abs. 1 und 7, 91 Abs. 2, 94a Abs. 5 und 94b Abs. 2 und 3 des Spitalgesetzes, LGBl.Nr. 54/2005, in der Fassung LGBl.Nr. 7/2011, Nr. 8/2013, Nr. 10/2015 und Nr. 10/2018, wird verordnet:
Die LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2018, LGBl.Nr. 85/2017, in der Fassung LGBl.Nr. 4/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 4a Abs. 1 wird in der lit. a die Zahl „1,15“ durch die Zahl „1,28“, in der lit. b die Zahl „1,07“ durch die Zahl „1,19“, in der lit. c die Zahl „1,09“ durch die Zahl „1,21“, in der lit. d die Zahl „1,08“ durch die Zahl „1,20“, in der lit. e die Zahl „1,06“ durch die Zahl „1,18“, in der lit. f die Zahl „1,15“ durch die Zahl „1,28“ und in der lit. g die Zahl „1,06“ durch die Zahl „1,18“ ersetzt.
Der § 10 Abs. 3 lautet:
„§ 4a in der Fassung der Verordnung LGBl.Nr. 51/2018 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“
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