Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, Änderung
LGBLA_VO_20180216_14Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXX. LT: RV 93/2017, 8. Sitzung 2017
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 15. November 2017 genehmigt.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 1 am 1. Jänner 2018 in Kraft getreten.
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