Geschäftsverteilung der Landesregierung
LGBLA_VO_20180201_12Geschäftsverteilung der LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die von der Landesregierung zu besorgenden Geschäfte der Landesverwaltung sowie die dem Landeshauptmann obliegenden Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Vermögensverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung nach den Bestimmungen dieser Verordnung aufgeteilt.
(1) Landeshauptmann Mag. Markus Wallner ist für folgende Bereiche zuständig:
Feuerpolizei,
Hilfs- und Rettungswesen einschließlich Rettungsfonds,
Katastrophenbekämpfung;
Jugendförderung,
Familienförderung, Initiative „Kinder in die Mitte“.
(2) Landeshauptmann Mag. Markus Wallner wird vertreten wie folgt:
(1) Landesstatthalter Mag. Karl-Heinz Rüdisser ist für folgende Bereiche zuständig:
(2) Landesstatthalter Mag. Karl-Heinz Rüdisser wird vertreten durch:
(1) Landesrat Ing. Erich Schwärzler ist für folgende Bereiche zuständig:
Koordination in Integrationsangelegenheiten (Migration), Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde;
Energiepolitik einschließlich energierelevanter Fragen des Klimaschutzes, Koordination von Maßnahmen mit dem Ziel der Energieautonomie des Landes (Referat für Energie und Klimaschutz), Vollziehung des § 21a und des 8. Abschnitts des Baugesetzes sowie des § 42 und des 4. und 6. Abschnitts der Bautechnikverordnung;
Energierecht;
(2) Landesrat Ing. Erich Schwärzler wird vertreten wie folgt:
(1) Landesrat Dr. Christian Bernhard ist für folgende Bereiche zuständig:
Integrationshilfe,Sozialpsychiatrie und Sucht;
Vollziehung der §§ 53 bis 56 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes.
(2) Landesrat Dr. Christian Bernhard wird vertreten durch:
(1) Landesrat Johannes Rauch ist für folgende Bereiche zuständig:
Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit, Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs, Mobilitätsmanagement;
Koordination, Förderung und Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur.
(2) Landesrat Johannes Rauch wird vertreten durch:
(1) Landesrätin Katharina Wiesflecker ist für folgende Bereiche zuständig:Geschäftsbereich der Abteilung IVa – Gesellschaft, Soziales und Integration, soweit nicht Landeshauptmann Mag. Markus Wallner (§ 2 Abs. 1 lit. h), Landesrat Ing. Erich Schwärzler (§ 4 Abs. 1 lit. b) oder Landesrat Dr. Christian Bernhard (§ 5 Abs. 1 lit. b) zuständig ist.
(2) Landesrätin Katharina Wiesflecker wird vertreten durch:
(1) Landesrätin Dr. Barbara Schöbi-Fink ist für folgende Bereiche zuständig:
Sportwesen, Bergführer- und Schischulwesen;
Beteiligung des Landes an der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH.
(2) Landesrätin Dr. Barbara Schöbi-Fink wird vertreten wie folgt:
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 66/2014, außer Kraft.
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