Geschäftsordnung für den Jugendbeirat, Änderung
LGBLA_VO_20171108_68Geschäftsordnung für den Jugendbeirat, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Kinder- und Jugendgesetzes, LGBl.Nr. 16/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 26/2017, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung für den Jugendbeirat, LGBl.Nr. 52/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 24/2005, wird wie folgt geändert:
In den §§ 1, 3 und 13 wir in der jeweiligen Überschrift das Wort „Jugendbeirates“ durch den Ausdruck „Kinder- und Jugendbeirates“ ersetzt.
In den §§ 1, 2, 3 Abs. 1, 2 und 4, 4 Abs. 1 bis 4 und 7, 5, 6 Abs. 1 und 3, 7 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1, 9 Abs. 2, 10 Abs. 1 und 3, 11, 12 und 13 wird das Wort „Jugendbeirat“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch den Ausdruck „Kinder- und Jugendbeirat“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 lit. a wird die Wortfolge „der Jugend“ durch die Wortfolge „von Kindern und Jugendlichen“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 lit. c wird das Wort „Jugendinteressen“ durch die Wortfolge „Interessen von Kindern und Jugendlichen“ ersetzt.
Im § 2 wird das Wort „Jugendgesetzes“ durch den Ausdruck „Kinder- und Jugendgesetzes“ ersetzt.
Im § 4 Abs. 1 lit. c entfällt das Wort „überwiegend“; nach dem Wort „außerschulischen“ wird der Ausdruck „Kinder- und“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 1 lit. d wird am Ende der Beistrich durch das Wort „und“ ersetzt.
Im § 4 Abs. 4 wird nach dem Wort „kleinen“ die Wortfolge „oder regionalen“ eingefügt.
Im § 10 Abs. 3 wird die Wortfolge „binnen zwei Wochen“ durch das Wort „zeitgerecht“ ersetzt.
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