Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der "Kunstnacht 2017" am 13. Oktober 2017 in Schruns
LGBLA_VO_20170809_57Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der "Kunstnacht 2017" am 13. Oktober 2017 in SchrunsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Marktgemeinde Schruns dürfen aus Anlass der „Kunstnacht 2017“ die in der Anlage innerhalb der gelb markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 13. Oktober 2017 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
Diese Verordnung tritt am 14. Oktober 2017 außer Kraft.
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