Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung
LGBLA_VO_20170731_54Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXX. LT: RV 1/2017, 2. Sitzung 2017
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 8. März 2017 genehmigt.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. II Abs. 1 am 1. Jänner 2017 in Kraft getreten.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.