Landesumlagegesetz, Änderung
LGBLA_VO_20170508_29Landesumlagegesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXX. LT: SA 7/2017, 2. Sitzung 2017
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Einhebung einer Landesumlage, LGBl.Nr. 39/1998, in der Fassung LGBl.Nr. 25/2001, Nr. 52/2006 und Nr. 25/2008, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 2 lit. a entfällt die Wortfolge „mit Ausnahme der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft“
Der § 5 lautet:
„(5) Der § 2 Abs. 2 in der Fassung LGBl.Nr. 29/2017 gilt für die Festsetzung jener Landesumlagen, die für das Jahr 2017 und die Folgejahre eingehoben werden.“
Der Landtagspräsident:Der Landeshauptmann:
Mag. Harald SondereggerMag. Markus Wallner
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.