Verordnung über die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, Änderung
LGBLA_VO_20170310_20Verordnung über die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4 Abs. 8 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, LGBl.Nr. 16/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 14/1997, wird wie folgt geändert:
Die §§ 1 und 2 entfallen.
Der bisherige § 3 wird als § 1 bezeichnet.
Die Überschrift des nunmehrigen § 1 lautet:
Im nunmehrigen § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „im übrigen“ durch die Wortfolge „im Übrigen“ ersetzt.
Nach dem nunmehrigen § 1 wird folgender § 2 eingefügt:
Der Vorsitzende hat den Sitzungen erforderlichenfalls Sachverständige und Auskunftspersonen beizuziehen.“
Die bisherigen §§ 4 bis 7 werden als §§ 3 bis 6 bezeichnet.
Die Überschrift des nunmehrigen § 3 lautet:
Im nunmehrigen § 3 wird der Ausdruck „§ 2 Abs. 3“ durch den Ausdruck „§ 2“ ersetzt.
Die Überschrift des nunmehrigen § 4 lautet:
„Im Übrigen gelten für Ausschüsse die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 und der §§ 2 bis 4 sinngemäß.“
Im nunmehrigen § 6 wird der Ausdruck „LGBl.Nr. 28/1973“ durch den Ausdruck „LGBl.Nr. 33/2015“ ersetzt.
Nach dem nunmehrigen § 6 wird folgender § 7 angefügt:
Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Geschäftsordnung für den Raumplanungsbeirat, LGBl.Nr. 20/2017, tritt am 1. April 2017 in Kraft.“
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