Pflegekindergeldverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20161221_109Pflegekindergeldverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:
Die Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 54/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 71/2013, Nr. 90/2014 und Nr. 135/2015 wird wie folgt geändert:
Der Titel der Verordnung lautet:
In der Überschrift des § 1 und im § 1 Abs. 1 bis 6 sowie im § 2 wird das Wort „Pflegegeld“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch das Wort „Pflegekindergeld“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 werden die Ausdrücke „518 Euro“, „574 Euro“, „648 Euro“, „695 Euro“ und „762 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Ausdrücke „523 Euro“, „580 Euro“, „654 Euro“, „701 Euro“ und „769 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 wird der Ausdruck „319 Euro“ durch den Ausdruck „323 Euro“ ersetzt.
Im § 3 wird der bisher letzte Absatz als Abs. 5 bezeichnet und folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Die Verordnung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 109/2016, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.“
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