Aufhebung des § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von Campingplätzen
LGBLA_VO_20161109_94Aufhebung des § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von CampingplätzenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Oktober 2016, V 11/2016, den § 2 der Verordnung der Marktgemeinde Nenzing über die Regelung des Campierens auf dem Gemeindegebiet von Nenzing außerhalb von Campingplätzen vom 10. Dezember 2010, Zlen. 013 und 771-5, von der Gemeindevertretung beschlossen am 9. Dezember 2010 und verlautbart durch Anschlag an der Amtstafel vom 13. Dezember 2010 bis zum 3. Jänner 2011, als gesetzwidrig aufgehoben.
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