Auszeichnungsverordnung
LGBLA_VO_20161031_91AuszeichnungsverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 5 Abs. 5 des Auszeichnungs- und Gratulationengesetzes, LGBl.Nr. 79/2016, wird verordnet:
(1) Das Goldene Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg ist eine Halsdekoration mit folgender Ausstattung:
(2) Das Silberne Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg ist eine Halsdekoration mit folgender Ausstattung:
(1) Das Große Verdienstzeichen des Landes Vorarlberg ist eine Brustdekoration mit folgender Ausstattung:
(2) Das Verdienstzeichen des Landes Vorarlberg ist eine Brustdekoration mit folgender Ausstattung:
(1) Der Große Montfortorden ist eine Halsdekoration mit folgender Ausstattung:
(2) Der Montfortorden in Gold ist eine Halsdekoration mit folgender Ausstattung:
(3) Der Montfortorden in Silber ist eine Brustdekoration mit folgender Ausstattung:
Das Ehrenzeichen, das Verdienstzeichen und der Montfortorden sind entsprechend ihrer Bedeutung zu tragen. Sie können auch in bildgetreuem, verkleinertem Maßstab (Miniatur) oder das Band in Form einer Rosette oder schmalen Leiste (Spange) getragen werden.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verdienstzeichenverordnungen, LGBl.Nr. 41/1978, und die Verordnung der Landesregierung über den Montfortorden, LGBl.Nr. 12/1986, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.