Ruhezone "Vergaldatal" in St. Gallenkirch, Änderung
LGBLA_VO_20160129_3Ruhezone "Vergaldatal" in St. Gallenkirch, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund der §§ 26 und 35 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 72/2012, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Ruhezone „Vergaldatal“ in St. Gallenkirch, LGBl.Nr. 75/2009, in der Fassung LGBl.Nr. 88/2014, wird wie folgt geändert:
Die in der Anlage ausgewiesenen, gelb umrandeten Grundflächen in der Gemeinde St. Gallenkirch sind nach dieser Verordnung geschützt.“
Der § 3 Abs. 1 lit. a lautet:
Im § 3 Abs. 1 entfällt die lit. b; die bisherigen lit. c bis g werden als lit. b bis f bezeichnet.
Der nunmehrige § 3 Abs. 1 lit. b bis e lautet:
Im § 3 Abs. 1 wird in der nunmehrigen lit. f der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und wird folgende lit. g angefügt:
Im § 5 Abs. 1 erster Satz wird der Ausdruck „ist“ durch den Ausdruck „kann“ und der Ausdruck „einzusetzen“ durch den Ausdruck „eingesetzt werden“ ersetzt.
Im § 6 wird der Ausdruck „31. Jänner 2016“ durch den Ausdruck „31. Jänner 2026“ ersetzt.
Die Anlage wird durch die angeschlossene Anlage ersetzt.
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