- Kundmachung: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP
XXX. LT: RV 60/2015, 7. Sitzung 2015
§ 1
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 7. Oktober 2015 genehmigt.
§ 2
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 am 2. Jänner 2016 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Mag. Markus Wallner