Pflegekindergeldverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20151230_135Pflegekindergeldverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:
Die Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 54/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 71/2013 sowie 90/2014, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Ausdrücke „512 Euro“, „568 Euro“, „641 Euro“, „687 Euro“ und „754 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Ausdrücke „518 Euro“, „574 Euro“, „648 Euro“, „695 Euro“ und „762 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 wird der Ausdruck „315 Euro“ durch den Ausdruck „319 Euro“ ersetzt.
Dem § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Verordnung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung, LGBl.Nr. 135/2015, tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.“
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