Mindestsicherungsverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20151230_134Mindestsicherungsverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund der §§ 8 Abs. 7 und 16 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes, LGBl.Nr. 64/2010, wird verordnet:
Die Mindestsicherungsverordnung, LGBl.Nr. 71/2010, in der Fassung LGBl.Nr. 69/2011, Nr. 103/2012, Nr. 32/2013, Nr. 70/2013 und Nr. 89/2014, wird wie folgt geändert:
Im § 6 Abs. 1 werden die Ausdrücke „Euro 623,28“, „Euro 465,63“, „Euro 310,43“ und „Euro 180,92“ in der angeführten Reihenfolge durch die Ausdrücke „Euro 630,76“, „Euro 471,22“, „Euro 314,16“ und „Euro 183,09“ ersetzt.
Im § 9 Abs. 4 lit. d wird der Ausdruck „Euro 4.139“ durch den Ausdruck „Euro 4.189“ ersetzt.
Dem § 15 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) Die Verordnung über eine Änderung der Mindestsicherungsverordnung, LGBl.Nr. 134/2015, tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft; die dann geltenden Beträge sind für Leistungen anzuwenden, die Zeiträume ab diesem Zeitpunkt betreffen.“
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