Ausschreibung der Wiederholung der Bürgermeister-Stichwahlen in Bludenz und Hohenems
LGBLA_VO_20151126_92Ausschreibung der Wiederholung der Bürgermeister-Stichwahlen in Bludenz und HohenemsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 73 in Verbindung mit § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl.Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 16/2004, wird verordnet:
Die Wiederholung der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinden Bludenz und Hohenems wird auf Sonntag, den 20. Dezember 2015, ausgeschrieben.
Stichtag bleibt Montag, der 29. Dezember 2014.
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