Offenhaltezeiten aus Anlass "EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht" in Götzis
LGBLA_VO_20150720_41Offenhaltezeiten aus Anlass "EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht" in GötzisGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Marktgemeinde Götzis dürfen aus Anlass „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ die in der Anlage innerhalb der gelb markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 11. September 2015 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
Diese Verordnung tritt am 12. September 2015 außer Kraft.
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