Bäuerliches Siedlungsgesetz, Änderung
LGBLA_VO_20150622_31Bäuerliches Siedlungsgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
XXX. LT: RV 19/2015, 3. Sitzung 2015
Der Landtag hat beschlossen:
Das Bäuerliche Siedlungsgesetz, LGBl.Nr. 37/1970, in der Fassung LGBl.Nr. 20/1977, Nr. 25/2011 und Nr. 44/2013, wird wie folgt geändert:
Im § 9 Abs. 3 wird die Wortfolge „Der Bäuerliche Siedlungsfonds des Landes Vorarlberg“ durch die Wortfolge „Das Land Vorarlberg“ ersetzt.
Der 5. Abschnitt entfällt und der bisherige 6. Abschnitt wird als 5. Abschnitt bezeichnet; die bisherigen §§ 15 bis 18 werden als §§ 10 bis 13 bezeichnet.
Die Überschrift des nunmehrigen § 10 lautet:
Im § 10 wird der Ausdruck „der Abschnitte 2 bis 4“ durch den Ausdruck „dieses Gesetzes“ ersetzt.
Der nunmehrige § 11 lautet:
(1) Das Land Vorarlberg ist Gesamtrechtsnachfolger des mit dem Gesetz über eine Änderung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes, LGBl.Nr. 31/2015, aufgelösten „Bäuerlichen Siedlungsfonds des Landes Vorarlberg“.
(2) Die Landesregierung hat dem Landtag über die Tätigkeit des Bäuerlichen Siedlungsfonds des Landes Vorarlberg im Jahr 2015 zu berichten.“
Das Gesetz über eine Änderung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes, LGBl.Nr. 31/2015, tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.“
Der Landtagspräsident:Der Landeshauptmann:
Mag. Harald SondereggerMag. Markus Wallner
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